Länder müssen sich zur Bildungsrepublik Deutschland bekennen

Ostrabatt für nationales Stipendienprogramm gefordert

Der Bundesrat entscheidet am 09. Juli über eine Erhöhung der BAföG-Sätze und über das nationale Stipendienprogramm. Der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) Thüringen begrüßt die Entscheidung der Thüringer Landesregierung in der Länderkammer für die Steigerung der BAföG-Sätze um zwei Prozent zu stimmen (neuer Höchstsatz: monatlich 670 Euro) und dort auch für die Erweiterung der Einkommensfreibeträge um drei Prozent einzutreten. Der Landesvorsitzende des RCDS Thüringen, Thomas Hindelang, erklärt hierzu: „Mit der angekündigten Zustimmung zur BAföG-Erhöhung steht die Thüringer Landesregierung zu ihrer Aussage, dass trotz eines klammen Staatssäckels der Rotstift im Bildungsbereich nicht die Oberhand gewinnen darf. Das begrüßen wir ausdrücklich.“
Allerdings kritisiert der RCDS Thüringen, dass die Länder das geplante nationale Stipendienprogramm möglicherweise durchfallen lassen. Das Programm sieht vor, dass zehn Prozent der leistungsstärksten Studenten eine Förderung von 300 Euro monatlich bedarfs- und elternunabhängig erhalten. Die eine Hälfte der Mittel soll durch die Hochschulen von privaten Geldgebern eingeworben werden. Die Finanzierung der anderen Hälfte sollen Bund und Länder gleichermaßen schultern. „Dass nationale Stipendienprogramm steht grundsätzlich für eine leistungsgerechte und leistungsorientierte Hochschullandschaft. Leistung muss sich lohnen; auch beim Studieren. Deshalb wäre ein Scheitern des Stipendienprogramms ein Schuss in den Ofen. Die Länder müssen sich zur Bildungsrepublik Deutschland bekennen“, so der RCDS Landesvorsitzende Hindelang. 
 
Um allerdings die finanzielle Lage der ostdeutschen Haushalte zu berücksichtigen und die erschwerten Bedingungen der hiesigen Hochschulen beim Einwerben von Geldern in wirtschaftsschwachen Regionen abzufedern, plädiert der RCDS Thüringen für einen Ostrabatt: „Wir schlagen vor, den Anteil der privaten Geldmittel am Stipendienprogramm auf 35 Prozent zu begrenzen. Von den übrigen 65 Prozent zahlen der Bund zwei Drittel und die ostdeutschen Länder ein Drittel. Mit dieser Formel lässt sich ein vertretbarer Kompromiss finden“, so Hindelang abschließend.