Klausurtagung in Leipzig gemeinsam mit dem RCDS Sachsen

Leipzig, 14.04.2023. Gemeinsam tagten der RCDS Thüringen und der RCDS Sachsen an der Universität Leipzig zu Mobilitätsfragen und Zukunftstechnologien der Hochschulen. 

“Mit den beschlossenen Punkten kann eine nachhaltige und sozial faire Mobilität für Studentinnen und Studenten in Sachsen und Thüringen gewährleistet werden - Die Länder müssen endlich handeln”, so Patrick Riegner, Landesvorsitzender des RCDS Thüringen, zur Ausgestaltungen des Deutschlandticket. 

Zinar Eibach, Landesvorsitzender des RCDS Sachsen, stellt zur Anwendung künstlicher Intelligenz an Hochschulen klar: “Wir wollen die technologischen Chancen sinnvoll nutzen - nicht verschlafen”.

Beschluss 1: Ausgestaltung des Deutschland-Tickets

Mit dem Deutschland-Ticket besteht die Chance, nachhaltige Mobilität für viele Menschen zu ermöglichen. Allerdings ist der Erwerb insbesondere für Schüler, Azubis und Studenten aufgrund bereits bestehender Abonnements oftmals finanziell unattraktiv und ohne nennenswerte Vorteile.   

Um auch für diese junge Generation Mobilitätsvorteile des Deutschland-Tickets zur Verfügung zu stellen, fordern der RCDS Thüringen und der RCDS Sachsen die Umsetzung folgender Punkte:

  1. Einführung eines 30-Euro-Tickets für Schüler, Azubis und Studenten

Mit dem Einsatz eines 30-Euro-Tickets werden sowohl die einkommensschwachen Gruppen der Studenten und Azubis, als auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern, in Zeiten hoher Inflation entlastet.

Mit entsprechender Vorbereitungszeit empfehlen wir mit dem Beginn des Wintersemester im Oktober 2023 die Integration eines 30-Euro-Tickets in die Abonnements. 

  1. Update-Lösung als kurzfristige Lösung

Um für Studenten, Schüler und Azubis bereits vor der Einführung eines 30-Euro-Tickets eine alternative Lösung zu schaffen, empfehlen wir die Integration einer Update-Lösung in das Semester- bzw.  Monatstickets, sodass zum geltenden Tarif nur noch ein Anteil für den Erwerb eines Deutschland-Tickets aufzubringen ist. Es sollte im Verlauf evaluiert werden, ob mit einer dauerhaften Installation des 30-Euro-Tickets weiterhin eine Update-Lösung zweckmäßig ist. 

  1. Direktverbindungen zwischen Universitätsstädten ausbauen

Um wissenschaftliche Exzellenz, interdisziplinären Austausch und die Vernetzung von Studenten zu fördern, fordern wir bessere Verbindungen zwischen den größeren Universitätsstädten in Thüringen und Sachsen. So kann gewährleistet werden, dass zwischen den Ländern ein guter Wissenstransfer unter jungen Forschern ermöglicht wird. Die Zugverbindungen zwischen den Städten Dresden, Leipzig, Jena, Chemnitz und Erfurt sollten daher nach Möglichkeit ausgebaut und mit mehrmals täglich verkehrenden Direktverbindungen ausgestattet werden.

 

Beschluss 2: Integration von Künstlicher Intelligenz an Hochschulen

Der Wissenschaftsstandort Deutschland darf nicht erneut den technologischen Wandel in einer neuen digitalen Epoche verschlafen – weder an Schulen, noch an Universitäten und erst recht nicht in der Industrie und Forschung. Deutschland muss, um den Anschluss am internationalen Technologiewettbewerb zu erhalten, an Universitäten ein deutlich höheres Engagement im Bereich der Künstlichen Intelligenz zeigen.

Dabei ist es nicht ausreichend, wenn sich einzelne Hochschulen intensiv für die Integration von Künstlicher Intelligenz im Universitätsalltag einsetzen. Es bedarf einer einheitlichen, vom Land koordinierten Förderung, die Thüringen und Sachsen zu Vorreitern in der Lehre und Forschung zur Künstlichen Intelligenz macht.

  1. Regelmäßige Fortbildungen für Lehrpersonal 

Besonders am Anfang der Corona-Pandemie, aber auch im weiteren Verlauf hat sich gezeigt, dass viele Professoren und Lehrstühle nicht in der Lage zur korrekten Anwendung von digitalen Lehrmaterialien waren. 

Da es aber nahezu jährlich zu Neuerungen in der Verwendung von Soft- und Hardware kommt, ist es mehr als angebracht, dass regelmäßige, im sinnvollen Abstand stattfindende Fortbildungen für universitäres Lehrpersonal verpflichtend werden. Nur so können auch beste Lernbedingungen für Studentinnen und Studenten ermöglicht werden.

  1. Lernmodul KI - Integration  für alle Studiengänge 

Die Arbeitswelt der Zukunft wird - und zwar ganz egal in welchem Gebiet - in erheblichem Maße digitaler sein, als es die derzeitige Lehre ist. 

Jede Fachrichtung kann mit der korrekten Verwendung von künstlicher Intelligenz effizienter werden und Arbeitsaufwände minimieren. Um den Einstieg in die Arbeitswelt so einfach wie möglich zu halten, muss bereits im Studium die Sensibilisierung für die Nutzung von künstlicher Intelligenz erfolgen. 

Es werden sowohl interdisziplinäre Module benötigt, in denen gelehrt wird, wie eine effektive Kombination bestehender Methoden mit den Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz Vorteile bringt, als auch eine direkte Integration von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in Lehrveranstaltungen einzelner Fakultäten, insofern diese eine Nutzen mit sich bringt. 

  1. Künstliche Intelligenz in Hausarbeiten erlauben, in Prüfungen verbieten

Zukünftige Hausarbeiten und verwandte Prüfungsleistungen werden sich verändern. Auf die Frage, ob es bereits Nachweismethoden für KI-Texte gibt, haben Entwickler bereits Lösungen in Form von weiteren Programmen entwickelt, die KI-basierte Texte von „natürlichen“ Texten unterscheiden. Das Problem hierbei ist die schiere Tatsache, dass die bisher besten Algorithmen eine Erkennung von 90-95% von KI-Texten schaffen, was aber dennoch zu wenig ist, um eine faire Bewertungsgrundlage zu liefern. Immerhin würden bei 10 Texten, die von einer KI verfasst wurden, in vielen Fällen gerade einmal 9 davon als KI-basierte Texte erkannt werden. Professoren, Dozenten und Lehrer müssen auf diese Problematik vorbereitet werden (siehe 1. Regelmäßige Fortbildungen für Lehrpersonen), um eine faire Bewertung auch in Zukunft zu garantieren. 

Hausarbeiten könnten aber in ihren Fragestellungen komplexer werden und so mithilfe von künstlicher Intelligenz ein ähnliches Aufwandsniveau, wie ohne den Einsatz von künstlicher Intelligenz, erfordern. Beim entsprechenden Einsatz von ChatGPT oder anderer Formen Künstlicher Intelligenz in schriftlichen Arbeiten muss das in jedem Fall auch bei der Quellenangabe sichtbar sein. 

Bei Klausuren und Prüfungen sollte weiterhin vermitteltes Wissen abgefragt werden. Nur so kann ein Grundwissen erworben werden, das im weiteren Verlauf des Studiums das Lösen von hochkomplexen Aufgaben möglich macht.

  1. Landestopf  für die Universitäten 2.0

Viele Universitäten und Hochschulen sind durch Folgen hoher Inflation und Teuerung vermehrt zum Sparen geschwungen und besitzen entsprechend auch nur geringe Kapazitäten für zusätzliche Zukunftsinvestitionen. Da die Fortbildungen des Lehrpersonals, wie auch die Anschaffung zusätzlicher Technik in Form von leistungsstärkeren Servern nicht ohne weiteres aus Eigenmitteln zu stemmen sind, sind Universitäten auf externe Mittel angewiesen. 

Ein Landestopf, der ohne ein kompliziertes Antragsverfahren schnell finanzielle Mittel für die Förderung von künstlicher Intelligenz zur Verfügung stellt, könnte eine effiziente und bürokratiearme Lösung darstellen. 

Klausurtagung Leipzig