RCDS fordert Anpassung der Corona-Verordnung: Sportstudenten durch das Land vergessen

 

Durch die neue Corona Verordnung der Thüringer Landesregierung dürfen Hochschulen unter 3G-Bedingungen für geimpfte, getestete und genesene geöffnet bleiben. Schwimmhallen sind zwar geschlossen, Ausnahmen gelten allerdings für Rehamaßnahmen, Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie die schulische Nutzung. Sportstudenten werden in ihrem Studium allerdings deutlich eingeschränkt, denn anders als Bislang ist es ihnen nicht mehr möglich, zu Ausbildungszwecken die Schwimmhallen zu nutzen - sie wurden durch das Land im Ausnahmetatbestand der Verordnung nicht berücksichtigt.

 

"Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, hier dringend nachzubessern und die Verordnung anzupassen. Sportstudenten werden dadurch aktuell deutlich benachteiligt. Ihnen muss weiterhin der Zugang zu den Schwimmhallen für ihre Ausbildung gewährt werden, um auch eine reibungslose Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen", erklart der 1. stellvertretende Vorsitzende des RCDS Thüringen, Markus Wolf, selbst Sportstudent an der Universität Jena. 

 

Nachdem die Schwimmhallennutzung bislang sichergestellt war, umfasst der neue Ausnahmetatbestand in § 30 Nr. 1 der Corona-Verordnung vom 24.11. anders als bislang nicht mehr die Studenten, sondern nur noch Rehamaßnahmen, Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie die schulische Nutzung.