RCDS fordert Kita-Notbetreuung zur Entlastung studierender Eltern

 

Erfurt. Die Kinderbetreuung in den Thüringer Kindertagesstätten bleibt aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen noch bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen und der Betreuungsanspruch wird ausgesetzt. Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ist allerdings nicht davon auszugehen, dass Anfang Februar die bislang vorgesehene Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich ist. Der Thüringer Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport deshalb auf, studierenden Eltern in den nun anstehenden Prüfungen und Vorbereitungen auf Staatsexamina verlässliche Lösungen anzubieten und spätestens zwei Wochen vor Beginn die Notbetreuung zu ermöglichen. 

Anspruch auf die stattfindende Notbetreuung wird aktuell denjenigen Sorgeberechtigten gewährt, deren betriebliche Tätigkeit unmöglich im Home-Office erledigt werden kann, die zur Pandemieabwehr bzw. –bewältigung beitragen sowie jenen, die in Bereichen von erheblichen öffentlichem Interesse arbeiten. Das Erzielen eines Berufsabschlusses ist genauso wichtig wie die Ausübung eines Berufs. In Anbetracht der bevorstehenden Semesterprüfungszeit und der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen und Staatsexamina ist es für viele studierende Eltern und deren Kinder eine immense Belastung, nicht von der Notbetreuung profitieren zu können. Zudem gibt es viele studentische Krisenhelferinnen und Krisenhelfer, die während der Pandemie im Einsatz sind und wie Gesundheitspersonal zu behandeln sind. 

Viele studierende Eltern finanzieren ihr Studium oft mit Krediten, sodass sie es sich nur schwer leisten können, ein Semester auszusetzen oder in Rückstand zu geraten. Durch die dichte Taktung im Bachelor- und Mastersystem ist es mit Kind kaum möglich, versäumte Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Jedes Semester, in dem mangels Betreuung keine Studienleistungen erbracht werden, kann dadurch zu einer Existenzbedrohung mit erheblichen finanziellen und psychischen Belastungen werden, die in der Folge auch die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss mindert. „Wir wünschen uns eine schnelle Anpassung der Verordnung. Der RCDS Thüringen schlägt darum vor, studierenden Eltern spätestens zwei Wochen vor Beginn ihrer Prüfungen eine Notbetreuung zu ermöglichen.“ So der Landesvorsitzende des RCDS Thüringen, Pascal Pastoor.