RCDS fordert Einrichtung eines Notfallfonds für Thüringer Studenten

 

Der Thüringer Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) fordert angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, den zur Eindämmung getroffenen Maßnahmen und dadurch wegfallenden Nebenjobs die zeitnahe Einrichtung eines Notfallfonds für Thüringer Studenten durch das Thüringer Wissenschaftsministerium. Ähnlich wie in Berlin und Hamburg, soll damit schnell und unbürokratisch finanziell in Not geratenen Studenten, die ohne Unterstützung ihr Studium abbrechen müssten, geholfen werden. Der Notfallfonds soll einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 450 Euro sowie die Möglichkeit des Aufschubes der Zahlung der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2020 bis zum 15. Juli beinhalten.

Die flexiblere Handhabung des Studierendenwerks Thüringen bei der Bafög-Beantragung ist ein erster wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung der Studenten. Trotzdem ist damit noch nicht allen in finanzieller Schieflage befindlichen Studenten geholfen. Gemäß der 21. bundesweiten Sozialerhebung standen Thüringer Studenten 2016 durchschnittliche Einnahmen in Höhe von 831 Euro zur Verfügung. Etwa 61 Prozent gingen neben dem Studium noch einer bezahlten Tätigkeit nach, oftmals in nun geschlossenen Branchen wie der Gastronomie und dem Einzelhandel und erhielten damit durchschnittlich 385 Euro. Hauptausgabeposten der Studenten waren die Mietausgaben (323 Euro), gefolgt von der Ernährung (168 Euro), die im bundesweiten Durchschnitt insgesamt 500 Euro ausmachten. In Thüringen lag der Mittelwert der Mieten incl. Nebenkosten bei 263 Euro etwas niedriger.

Der RCDS fordert daher für in Not geratene Studenten, deren Fortsetzung des Studiums gefährdet ist, einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 450 Euro, um bei finanziellen Einbußen aufgrund von wegfallenden Nebenjobs trotzdem die wichtigsten, lebensnotwendigen Ausgaben decken zu können. Als zweite Säule des Notfallfonds soll die Möglichkeit des Aufschubes der Zahlung der Semesterbeiträge des Sommersemesters 2020 bis zum 15. Juli bestehen. „Dafür erwarten wir, dass das Land in Abstimmung mit den Thüringer Hochschulen eine Regelung schafft, die Beiträge bei finanziellen Engpässen zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten“, betont Pascal Pastoor, Landesvorsitzender des RCDS Thüringen.

„Der Notfallfonds kann keinesfalls die weggefallenen Einnahmen aller Studenten ausgleichen, sondern soll die Existenz derer sichern, die sich in einer akuten Notlage befinden. Deshalb muss eine solche Notsituation bei der Antragsstellung in Form des aktuellen Kontostandes und eines Nachweises der Kündigung oder Einkommenseinbußen auch nachgewiesen werden“, erklärt Pastoor weiter.